Recht der neuen Medien
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[bearbeiten] Hörerschaft im SS04
58 Hörer
- 12 Politologen
- 12 BWLer
- 11 Maschienenwesen
- 5 Computerlinguisten
- 4 Technische Ma
- 5 Philologisch
- 4 Gasthörer
- 2 SWT
- 3 sonst (inf, ...)
[bearbeiten] 21.4.2004
- TDG am wichtigsten
- OLG-Hamburg-Urteil von 1998
- Medienrecht veraltet genauso schnell wie PCs
- Jeder Mehrwertdienstebetreiber ist verpflichtet, sich bei der RegTP anzumelden. (vgl. §...)
- www.chatiquette.de
[bearbeiten] Klassifikation
Medien -------------------
-> Vermittler \
/ \
Massenmedien---------\ -----Individualkommunikation
/ | \ | / \
Printmedien Rundfunk Film Internet----- ----Telekommunikation
* Hörfunk | | | / |
* Fernsehen Chatrooms Web eMail Telefon/FAX
Neue Medien:=Internet&eMail
- Die Grenzen zwischen Individualkommunikation und Massenkommunikation verschwimmen
- Im Moment: Trennung scharf, also kein gemeinsames Recht
- Heute: Recht fast ausgereift.
[bearbeiten] Rechtsferner / rechtsfreier Raum?!
- Inzwischen Massenmedium => Rechtliches Medium --> als Ordnungsgrundlage für Gesellschaft
- 2000: 384 Mio
- 2002: 565 Mio. Inet-Nutzer
- 2004: ca. 750 Mio.
- NFO Infratest -> Nutzergewohnheiten verschieben sich
usw.
[bearbeiten] 28.4.4
- Vorgaben für Informations- & Kommunikationsdienste
- Technische Vorgaben
- Netzzugang
- Frequenz- und Nummernverteilung
- Entgeltregulierung
- -> Telekommunikation
- Inhaltliche Vorgaben (inhaltliche Verantwortung)
- Individualangebote
- -> Teledienste (vgl. TDG §2)
- Telebanking
- Eher gewerblich für den einzelnen
- -> Teledienste (vgl. TDG §2)
- Angebote an die Allgemeinheit
- -> Medienrecht
- Fernsehtext
- partei/Meinungsbildende (redaktionelle) Inhalte für die Allgemeinheit
- -> Medienrecht
- Individualangebote
- Technische Vorgaben
- Spannungsverhältnis zwischen RegTP und Deutscher Telekom und anderen Anbietern
- viele Regelungen vs. wenige Regelungen
- TKG:
- Lizenzpflicht (bei TDG: keine Lizenzpflicht)
- erschüttert: Anscheinstatus
- Gebührensprung
- §43a: Schutz vor 0190/0900er-Nummern
- Verbraucher ist auch für Einwahl durch Dritte verantwortlich
- BGH: Hat diese Entscheidung gekippt:
- Telefonnetzanbieter trägt Risiko für unbemerkte Installation von Dialer
- Risiko zurück zur DTAG
- 1. RegTP: Dialer eingepflanzt
- BGH: Hat diese Entscheidung gekippt:
2. Anbieter: "Bei RegTP angezweifelte Verbindungen (???, Körper?!) auf Telekom" 3. Keine Bezahlung der angefallenen Kosten
- Urteil vs. Gesetz
- Man muss keine Schutzvorrichtung installieren
- Werbefinanzierte Telefongespräche
- Kein unlauterere Wettbewerb, da Teilnehmer damit einverstanden.
- unlaut, falls "gegen Wettbewerbsrecht verstößt"
- rechtswidrige, wie auch sittenwidrige Dienstleistungen sind nicht zu bezahlen
- Kein unlauterere Wettbewerb, da Teilnehmer damit einverstanden.
- Inhaltliche Seite
- Bund bei klassischen Medien: keine Kompetenz
- Kompromiss zwischen Bund & Land:
- Land: Massen... (?): Mediendienst: -> Mediendienststaatsvertrag
- Bund: Gewerblich/...: TDG (fast wortgleich zu MDStV)
- Völliger Blödsinn, da bei Streitfrage: Welcher § muss angewandt werden. Stichwort: Kompetenz
- 1. Schritt: JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag),
- Bund hat auf Kompetenz verzichtet
- Verständigung auf 1 Kompetenz und kein Nebeneinander
- Zuordnung von Webseiten trittig:
A. Allgemeine Angebote (TKG)
B. Individuell Abrufbar (TDG)
- Strömer: Man muss ...ührend(?) betrachten:
- Teledienste: Regelfall
- Mediendiens: Meinungsbildend (Düsseldorf)
- Strömer: Man muss ...ührend(?) betrachten:
[bearbeiten] 5.5.4
* buchhandel.de
* §6 = §8
* Haftungsfilter gleich
* Unterschiede:
* TDG: Welt...(?)
* MDStV: Trennung von Werbung
* keine nennenswerte(?) Unterschiede:
* Rechtsfolgen
* Regelungen
* Wegen redaktionell meinungsbildend: es gilt Presserecht: Recht auf Gegendarstellung
* §4 TDG:
* Herkunftslandsprinzip: Grundatz (=Regel mit Ausnahmen, ab und an Grundsatz ad absurdum)
* HR nat. Recht für Internetauftritt
=> Höhere rechtliche Standards. können umgangen
* Kritisch
* Verbraucherrecht (?)
* unverlangte Werbung
* Datenschutz
* Grundstückserwerbsrecht
* Urheberrecht
* Strafrecht
* Jugendschutz
* ZXDSG: Lex Premiere: Umsetzung: EU-Richtlinie
* Ziel: Ärger: Verschlüsselung umgehen
* Umgehung :=
* gewerblich einführen|herstellen|verbreiten
* gewerblich Besitz|Einrichtung|Wartung
* Also: privat: net verboten, aber Ärger mit Premiere
* Absatzförderung immer verboten
* Datenschut: Grundrecht (nur Menschenname (?))
* unmittelbar einklagbar
* => hat hohe rechtliche Bindungskraft
* Bürger <-Bindung-> Staat (übermächtig)
* Demonstrationsrecht
* Leistungsrecht
* Teilhaberrechte
* Überregulierung
* z.B. Studienplatzvergabe
* kein Recht, etwas zu bekommen, aber gleiches Recht zueinander(?)
* nur mittelbar zwischen Bürger&Brüger
* z.B. Sittenwidrigkeit
* Rauschmiss
* @home: OK
* @Uni: nicht OK
* Recht an Bild
* Ausnahme:
* Steckbrief
* Hintergrund
* Kokmmerz vs. Information
* Ableitung: Recht auf informationelle Selbstbestimmung
* Abletiung aus §1.1 und §2.1
* ID
* Selbstdarstellung (Bild)
* Information
* Bei allen Grundrechten: keine Aussage, ob
* Leistungen sind zu bezahlen
* Menschenwürde habe ich
* Beleidigung §185 StGB vs. Zensur
* nicht durch GG gedeckt
* §12, §14 GG:
* eCommmerce
* Eigentumsrecht (auch: geistiges Eigentum)
* §85ff TKG: Fernmeldegeheimnis
* Datenschutzrecht (allgemein)
* Normenklarheit
* was passiert
* Erforderlichkeit
* geringstmöglich
* Zweckbindung
* Angemessenheit
* Verhältnis
* Internationale Gewaltenteilung
* Weitergabe nur bei gesetzlicher Erlaubnis
* Transparenz
* wer was verwendet
* Anwendbarkeit
* Erhebung: Besch...(?)
* Verarbeitung: Speichern|Ändern|Übermittlung|Speichern|Löschen
* Nutzung, alles andere als davor(?, derart)
* Personenbezogene Daten (also keine juristische Person)
* z.b. surfverhalten
* persönliche Verhältnisse
* sachl (?)
* die in Dateien gespeichert sind
* mit Verfahren (automatisch u.a.) ausgewertet werden
* unproblematisch, wenn anonymisiert
* lex spezialis verdrängt lex generalis (Stichwort: Grundsatz)
* §3 Datenvermeidbarkeit
* 2 Möglichkeiten, Gesetze zu machen:
A. Allgemeine Erlaubnis, Verbotsvorbehalt
B. Allgemeines Verbot, Erlaubnisvorbehalt
* unabdingbare Rechte (auf die kann man nicht verzichten)
* Auskunft
* Berichtigung (§34, §35)
* Löschung
* Sperrung
* weiter: Benachrichtigung, Schadensersatz, Datenscutzbeauftragter
* §4b,c: Weitergabe ins Ausland
* ?Wie weit BDSG?
* z.B. Einwohnerdaten von D
* Sitz in D
* Inlandsniederlassung / Tochter
* in D stehender Server
* §1, Abs. 5
* Wettbewerbsrecht:
* Individualrecht der Konkurrenten
* Gemeinwohlinteressen
* Verbraucherschutz
* Geordneter Wettbewerb
* UWG: Gilt net für rein private / hoheitl.
* rein privat richtet sich nach Umfang
* Wettbewerbsverhältnis
* keine Branchenidentität
* gewerbliche Interessen: Vollidentität
* Marktortregel
* wo Konkrurrenten: bestimmt Recht
* Inet: Problem von ohio vs. ohio => dt. Recht
* => Aushilfe:
* Werbung:
* Sprache
* Inhalt (net Bekanntheitsgrad (?))
* Preis / Versandmodalität
* Marktbedeutung
* §1: Sittenwidrigkeit:
* Kundenfang
* freie Willensbildung beeinträchtigt
* irreführende Werbung
* Lockvogelangebote
* Schleichwerbung
* Unverlangte Werbung
* Behinderung
* Domaingrabbing
* potenzieller Konkurrent
* Absatz|Werke|Lizenz|Herabsetzende Werbung
* Ausbeute
* Framing
* guter Ruf
* Rechts-/Vertragsbruch
* gesetzlicher Verstoß
* Marktstörung
* Wettbewerbsstörung
[bearbeiten] 19.5.2004
* Cookies - siehe letzte Vorlesung * Wettberwerbswidrig * Datenschutzrechtlich nicht OK
[bearbeiten] Strafrecht
* Delikte
* konkret
* Mord, Totschlag, Straßenverkehr
* intellektueller Bereich
* Äußerungsdelikte
* Verbreitung von ...: StGB §86, §86a
* §186 Verleumndung
* §184: Pornographie
* Person wird zum Gegenstand, entpersonifiziert
* Ausschließlich lüsterne Dinge
* SM, Kot
* harte ~: Verbreitung immer strafbar
* Starke Gewalt
* Kindesmisssbrauch
* Tiersex
* weiche ~: Verbreitung an Minderjährige strafbar
* Sittenwidrig:
* Telefonsex
* Peepshows
* Sexchat ist nicht sittenwidrig wegen höherer Anonymität
* Verbreitung
* alte Rechtssprechung:
* push: Verbreiten durch Sender
* pull: kein Verbreiten
* neue Rechtssprechung:
* egal wie, hauptsache beim Benutzer angekommen
* StGB §111, §130
* StGB §185
* Beleidigung vs. Meinungsfreiheit:
Beleidigung nicht gedeckt.
[bearbeiten] MM-Straftaten
* §202a: Ausspähen von Daten
* Hacking
* 3 Jahre
* §203: Verletzung von Privatgeheimnissen
* besondere berufliche Stellung
* 1 Jahr
* §204: Verwertung fremnder Geheimnisse
* (§203er verwendet)
* 2 Jahre
* §263a, Computerbetrug
* Betrug
* Täuschung von Betroffenen
* Fehlvorstellung bilden
* Vermögensverfügung veranlassen, die sonst nicht erfolgt wäre
* §§268,269
* Urkundenfälschung auch bei PCs
* §303a,b
* Jugendliche (Phatbot usw.)
* Schadensersatz (Zivilrecht), gilt 30 Jahre
* Strafrecht, kann man auch machen
* Es gibt kein globales Staatsrecht
* Staatshoheit usw.
* Strafrecht
* grundsätzlich im inland
* Ort {{{:=}}} Handlungs (=Ursache)- & Erfolgsort (=Wirkung)
* Es gibt Ausnahmen
* Verbreitung:
A. Es gibt kein Erfolgsort.
Also generell straffrei wenn Server im Ausland
B. Erfolgsort überall
=> Alle Internetangebote unterliegen deutschen Gesetzen
BGH:
* Erfolgsort dort, wo sich die Gefährlichkeit entfalten kann
* Falls Handlungsakt im Ausland: Tat muss einen Bezug zu deutschland haben
* Meinung(?): Auf jedes Angebot ist jedes nationale Strafrecht anwendbar
=> pro land 1x angeklagt
* Strafklagevebrauch (durch *deutsche* Justiz)
Ausweitung auf EU
* keine klare internationale Regelung => blödsinnige Folgen
* 43 Staaten haben ein cybercrime-Abkommen (=Vertrag)
* Abhören der Internetkommunikation durch Behörden
* Strafrecht
* Mindeststrafen
* Was ist strafbar?
* hat keine Geltungsqualität
* Zusatzprotokoll
* Hosting
* rassistische Propaganda
* Menschenhandel
* Kritik:
* Polizeistaatabkommen
* Grenzübergreifender Datenaustausch
[bearbeiten] Jugendschutz
* JMStV
* Teledienste mit Mediendiensten vereint
* Bund zurückgesteckt
* Auch Land, mit den Telemediendiensten (?)
* Dreiklang aus §4(1), §4(2), §5
* absolut unzulässig über beschränkt unzulässig, bisserl(?) unzulässig
* §18: jugendschutz.net
* geschlossene Benutzergruppe:
* nur Erwachsene
* wirksame Barrieren
* Personalausweisnummer ist nicht sicher, da man sich einfach einen Generator runterladen kann
* Ist aber das Ausrechnen der Nummer illegal?
* BGB, §134. rechtswidrige Verträge: nichtig
* KJM:
* 1x Vollindentifikation ("verlässlich")
* Dann sichere Authentifizierung, um Manipulationen zu verhindern
* aber Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Informationsfreiheit
* deshalb darf der Schutz net unüberwindbar sein (-> Grundrechte)
* www.wir-wollen-bleiben.de
* Schlüsselwort ist "sicherstellen"
* Juristik ist eine Wertungs- und Meinungswissenschaft * OLG Stuttgart ist bekannt für seine ausgefallenen Urteile * Gericht -> Oberlandesgericht -> BGH -> BVG
[bearbeiten] 26.5.2004
[bearbeiten] Sind Internetcafes Spielhallen?
* §33i GewO (-> Genehmigungspflicht Gewerbeamt)
* Argument: Münzeinwurf bei stationären Geräten, aber das sind keine multifunktionalen PCs
* A. Verwaltungsgericht Berlin: sagt ja
B. Oberverwaltungsgericht Berlin: vermittelnd
* ja
* Computer ist ein Unterhaltungsspielgerät, wenn lokal installierte Spiele
* da PC weiterentwickelte Form
* Wenn Spielhallenprägung vorhanden
* Spielhalle: Keine Voraussetzung, dass Geld gewinnen oder verlieren
* Raum durch Spezialgeräte geprägt
* Spielhallen sind Sammelpunkte
* Straftaten planen
* Mithelfer gewinnen
* "Banden zusammenrotten"
* §6a: Aufenthaltsverbot für Jugendliche(?)
[bearbeiten] Hatung der Cafe-Inhaber
Haftet der Inhaber, wenn Jugendliche an jugendgefährdete Inhalte herankommen?
* Kausaler Tatbeitrag, weil er Internetcafe betreibt
* "nicht hinweggedacht"
* Diese Argumentationskette kann auch abbrechen. z.B. Eltern von Mörder sind keine Mörder, nur weil sie Eltern von einem Mörder sind.
* Accessprovider = Cafeinhaber
* keine haftung für Inhalte, die er nicht kennt
* Ist aber ein wenig anders, da:
* Cafeinhaber ist anwesend
* Ist Accessprovider und hat darüber hinausgehende Funktion
* Also keine Anwendung des Haftungsprivilegs der Acessprovider
* Cafeinhaber muss einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.
* => Strafrechtliche Haftung durch Unterlassung
* Pflicht, etwas zu tun, aber es wird unterlassen
* z.B. eigenes Baby
* Rechtswidriges Verhalten
* z.B. an Klippe mit Nichtschwimmer, NS fällt hinein. => Pflicht zu helfen, aber unterlassen
* Links: Schaffung von Gefahrenquellen
* Für Jugendliche: Keine Privatsphäre im öffentlichen Raum (?)
* Eltern: Liegenlassen von Kreditkarten neben PC schafft eine Gefahrenquelle
[bearbeiten] Arbeitsrecht: Internetzugang
Probleme:
* Privates Surven während der Arbeitszeit * Viren empfangen * rechtsmißbräuchliche Nutzung
* Arbeitgeber: kann verlangen, dass Arbeitnehmer Internet benutzt?
Ja, kann erim Rahmen von Weisungs und Direktionsrecht
* Arbeitnehmer hat keinen Anspruch
* Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht -> Überwachung möglich
* Nutzung: privat oder dienstlich von Arbeitgeber bestimmt
* Rücknahme einseitig
* Konkludent:
* Einführung von PC mit eMail, damit implizit auch auf privat, wenn net explizit verboten
* inhaltliche Kontrolle tabu
* Missbrauchsverdacht: Überwachungsmaßnahmen möglich wegen Fürsorgepflicht
* nur dienstlich
* => Weitgehende Kontrolle
* oder: => selbst dann nicht
* Mischform
A. Keine Kontrollerlaubnis, da privat
B. eMail, aber keine Attachments ansehen
oder Betreff: eindeutig privat
C. 2 Accounts, dienstlich & privat
Der dienstliche darf kontrolliert werden
* §202a, Ausspähen von Daten, §206:Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheminis
* sagen eigentlich, dass er es nicht darf
* Aber die Fürsorgepflicht, Direktionsrecht usw. (?)
* Forderung: Arbeitnhemerdatenschutzgesetz: Klarstellung eventueller strafrechtlicher Konsequenzen
* Urteil im Skript: Arbeitnehmer hat wegen was geklagt...
* Schuld
* vorsätzlich
* fahrlässig
* einfach
* grob
* es entsteht ein Verschuldungsvorwurf (?)
* Grundsatz der gefahrengeneigten Arbeit
* z.B. wenn ich dienstlich rumsurfe, kann ich schon mal auf Pornoseiten landen...
[bearbeiten] TOP 3: Provider
[bearbeiten] Provider-Einteilung
* Access-Provider * Primär-/Internetprovider * Vermittelt nur Nutzung * Presence-Provider * Vermittelt Content-Provider Netzpräsenz auf eigenem Server * Information-Provider * Info-Broker, Datenbankprovider * Content-Provider * anbieter aufbereiteter Inhalte (=Webseitenbetreiber) * Application-Service-Provider * Stellt SW über Datennetze bereit * Keine lokale Installation beim Benutzer
[bearbeiten] Haftung
* A-P: * keine Haftung, solange kein Datenfluss und keine Kenntnis * P-P: * Keine Verantwortung für Informationen bei Nichtkenntnis & unverzügliche Sperrung/Entfernung der Daten ab Kenntnisnahme * I-P: * Hat eher eigene Informationen: Volle Verantwortung * C-P: * Volle Verantworung für eigene Informationen * AS-P: * SW=Eigene Information * Arbeit/Speicherung = fremnde Information (wie bei P-P)
§8ff TDG: Haftungsprivilegierung
* Wie weit muss Kenntnis gehen (früher durch §4 geregelt)?
* z.B. Mutter in Amiland kennt, Tochter in D kennt nicht.
* Fall Compuserve. Inzwischen ist es OK, wenn nur Mutter kennt und Tochter nicht.
* Kenntis: nur auf Inhalte, deren Bewertung eine Rechtswidrigkeit ergibt
* "Dummheit schützt vor Strafe nicht"
* => Erwartung von jedem Bürger, dass er alle Gesetze kennt
* Stichwort: Verbotsirrung §17a StGB
* §11
* an sich rechtswidriger Inhalt
* Inhalte, die rechtswidrig sind
* => Rechtswidrigkeit als solche kennen
* Begründung: Unterscheidung
A. An sich selbst rechtswidrig
B. Durch Dreiecksverhältnis rechtswidrig werden
z.B. Urheberrecht
* Strafmaße können bemessen werden.
1. Anklage net so hoch wie darauffolgende, da nach 1. Gesetz gekannt wird.
* Tatbestandsmerkmale
* BGH: Beweislast bei Kunden, net bei Presence-Provider
* §§8ff: neue §§
* Tatbestandsmerkmale negativ formuliert
* => Beweislast umgedreht
* in diesen Fällen: P-Prov
* in anderen Fällen: Beschwerender
* Kein Beweis erbracht => ... ?
* Beweislast nimmt Urteile vorweg, weil wenn Dinge zu beweisen, die nicht beweisbar...
Kein Haftungsanspruch
[bearbeiten] Verträge
* Leistung klar definieren
* Dienstvertrag
* z.B. Nachhilfe
* hier: Netzzugang, Datensicherung, HW/SW-Wartung
* Bemühen = Schuldgegenstand
* Werksvertrag
* z.B. neuer Parkettboden
* hier: Übermittlung von Daten, Einrichtung von eMail-Account
* Erfolg
* Dauerschuldverhältnis
* Mietvertrag, Ehevertrag, Hiwi-Vertrag
* Einzelschuldverhätlnis
* Mit Handwerker abgeschlossener Vertrag
* A-P: Dauerschuld:
* Verfügbarkeit von Zugang
* Klare %-Angabe der Verfügbarkeit
* KD: => Werksvertrag, wegen Ansprüche einklagen
* Provider: Dienstvertrag
* Layoutmäßige Gestaltung: Werkvertrag
* Aktuell halten: Zeitplan + Schritte: Konzept, Entwurf, Herstellung, Abstimmung, Einstellung
* Webdesigner:
* hat Kenntnis der Inhalte
* Zivilrechtliche Ansprüche "weiterleiten"
* man selbst haftbar, aber KD weiter in Anspruch nehmen
* Verkauft an KD Rechte
* Urheberrecht
* Nutzungs- und Verwertungsrecht
* sonst 2. Überarbeitung verboten, da Kunstwerke nicht überarbeitet werden dürfen.
